PGS Schädlingsbekämpfung GmbH

Stand: 01. August 2025

1. Grundsatz, Geltungsbereich und Selbstverständnis
Die PGS Schädlingsbekämpfung GmbH bietet professionelle Dienstleistungen in der Schädlingsbekämpfung, Monitoring- und Präventivsystemen sowie in begleitenden Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für alle Angebote, Verträge und Aufträge, die zwischen der PGS Schädlingsbekämpfung GmbH und dem Auftraggeber geschlossen werden.

2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag entsteht, sobald der Kunde ein schriftliches oder elektronisches Angebot annimmt oder unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.2 Mündliche Absprachen oder individuelle Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Mitarbeiter dürfen nicht eigenständig von Vertragsbedingungen abweichen, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Geschäftsführung genehmigt wurde.
2.3 Für Unternehmer gemäß § 14 BGB gilt: Sachlich gerechtfertigte und zumutbare Änderungen oder Terminverschiebungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragszweck erhalten bleibt.

3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1 Dauerschuldverhältnisse (z. B. Monitoring- oder Serviceverträge) laufen – sofern nicht anders vereinbart – 12 Monate und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ende schriftlich gekündigt wird.
3.2 Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, grobe Pflichtverletzung, Insolvenz) ist jederzeit möglich.
3.3 Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund vorzeitig, kann die PGS Schädlingsbekämpfung GmbH eine angemessene Entschädigung entsprechend dem Auftragswert verlangen.

4. Unsere Leistungen
4.1 Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag.
4.2 Ein bestimmter Erfolg (z. B. dauerhafte Schädlingsfreiheit) wird nicht garantiert, da äußere Umstände diese beeinflussen.
4.3 Der Kunde muss alle erforderlichen Informationen und Zugänge bereitstellen. Fehlende Zugänge, verschlossene Räume oder Wartezeiten können zusätzlich berechnet werden.
4.4 Bei regelmäßigen Kontrollen dürfen fehlende oder beschädigte Systeme (z. B. Köderstationen, Monitoringpunkte, Abwehrvorrichtungen) ohne Rücksprache ersetzt oder installiert werden. Wird ein Befall festgestellt, dürfen notwendige zusätzliche Maßnahmen automatisch durchgeführt und gemäß Preisliste berechnet werden.
4.5 Wird eine Maßnahme beauftragt, ohne dass die Schädlingsart feststeht, erfolgt zunächst eine Inspektion. Liegt kein bekämpfbarer oder ein geschützter Schädling vor, wird eine Inspektionspauschale von 99 € netto berechnet. Weitere Maßnahmen werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt.

5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Maßnahmen alle Anweisungen der PGS zu befolgen, insbesondere zu Sicherheitsabständen, Zutrittsverboten und Reinigungsmaßnahmen.
5.2 Der Kunde sorgt dafür, dass Einsatzbereiche zugänglich sind und sensible Materialien, Lebensmittel oder Haustiere entfernt oder geschützt werden.

6. Preise und Abrechnung
6.1 Preise richten sich nach dem gültigen Angebot oder Vertrag und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern kein Bruttopreis vereinbart ist.
6.2 Zusatzarbeiten (z. B. zusätzliche Anfahrten, Sonderreinigungen oder außerplanmäßige Einsätze) werden gesondert berechnet.

6.3 Die im Vertrag vereinbarten Preise werden jährlich anhand des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Arbeitskostenindexes angepasst. Die aus dieser Indexierung resultierende Erhöhung oder Reduzierung des Preises ist der jeweils anderen Vertragspartei unter Vorlage einer entsprechenden Abrechnung mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht unmittelbar, stellt dies keinen Verzicht auf die Preisanpassung dar. Eine Partei gerät jedoch erst dann in Zahlungsverzug hinsichtlich der Erhöhungs- oder Ermäßigungsbeträge, wenn ihr die betreffende Abrechnung zugegangen ist.

6.4 Um Veränderungen weiterer Kostenbestandteile – etwa von Material- oder Dienstleistungspreisen – berücksichtigen zu können, ist PGS Schädlingsbekämpfung GmbH darüber hinaus berechtigt, die Preise einmal pro Jahr um bis zu 3 % anzupassen, sofern vertraglich nichts Abweichendes festgelegt wurde.

6.5 Bei wesentlichen Kostensteigerungen (Lohn, Material, Entsorgung, Kraftstoff) dürfen Preise nach angemessener Vorankündigung angepasst werden. Unternehmer können innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widersprechen.
6.6 Wird ein Termin durch vom Kunden zu vertretende Gründe verhindert (z. B. fehlender Zugang, kurzfristige Absage < 24 Stunden), wird eine Pauschale von 99 € netto berechnet.
6.7 Rechnungen werden nach Leistungserbringung oder gemäß vereinbarten Intervallen elektronisch übermittelt.
6.8 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
6.9 Bei Zahlungsverzug können Leistungen ausgesetzt oder nur gegen Vorkasse erbracht werden.
6.10 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen möglich.
6.11 Nachträgliche Rechnungsänderungen (z. B. Adressanpassungen) können kostenpflichtig sein.
6.12 Bei Zahlungsverzug entstehen gesetzliche Zinsen; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6.13 Die PGS darf bei anhaltendem Zahlungsverzug außerordentlich kündigen.
6.14 Liefer- und Fertigstellungsfristen sind freibleibend, sofern nicht schriftlich bestätigt. Fixtermine gelten nur bei ausdrücklich schriftlicher Bestätigung.

7. Eigentum und Nutzung
7.1 Geräte, Fallen, Köderstationen, Abwehrsysteme und Materialien bleiben – sofern nicht verkauft – Eigentum der PGS.
7.2 Der Kunde behandelt diese sachgerecht und meldet Beschädigungen oder Verluste unverzüglich.
7.3 Nach Vertragsende sind bereitgestellte Systeme unversehrt zurückzugeben oder von der PGS demontieren zu lassen. Erfolgt keine Rückgabe, können Ersatzforderungen entstehen.
7.4 Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der PGS.

8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Die PGS haftet für Schäden bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare Schäden gehaftet.
8.2 Für Schäden durch äußere Umstände, höhere Gewalt, unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Mitwirkung wird keine Haftung übernommen.
8.3 Optische Veränderungen (z. B. Bohrlöcher, Klebereste, Farbablösungen), Korrosion und Undichtigkeiten infolge fachgerechter Installationen sind kein Reklamationsgrund. Die Rückversetzung in den Ursprungszustand obliegt dem Auftraggeber.
8.4 Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich gemeldet werden. Der Kunde gewährt mindestens zwei Nachbesserungen; erst danach sind Minderung oder Rücktritt möglich.

9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.
9.2 Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn gesetzlich erforderlich oder zur Vertragserfüllung notwendig.
9.3 Informationen zu den Rechten des Kunden werden auf Anfrage bereitgestellt.

10. Höhere Gewalt
Ereignisse wie Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe, Streiks, extreme Wetterlagen oder andere unvorhersehbare Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs befreien beide Parteien für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert ein solches Ereignis länger als 6 Monate an, dürfen beide Parteien zurücktreten.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der PGS, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige, wirtschaftlich möglichst gleichkommende Bestimmung.
11.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam.

12. Fairness und Vertrauen
Die PGS Schädlingsbekämpfung GmbH legt großen Wert auf eine faire, transparente und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Diese AGB schaffen klare, nachvollziehbare Grundlagen für zuverlässige und sichere Abläufe.